Umsatzsteuer
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Arbeitshilfen rund um das Thema Umsatzsteuer bei Kirchengemeinden.
Weitere Informationen und Infoschreiben finden Sie im Kiwi-Portal (Kirche in Westfalen intern) unter https://www.kiwi-portal.de/group/kk-si-wi-umsatzsteuer.
Verlängerung der Übergangsregelung zur Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetz 2022 die Verlängerung der Übergangsregelung zum § 2b UStG bis zum 31.12.2026 beschlossen. Das Gesetz wurde am 22.11.2024 durch den Bundesrat bestätigt.
Diese Verlängerung hat zur Folge, dass die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein weiterhin das alte Umsatzsteuerrecht anwenden dürfen. Ab dem 01.01.2027 greift dann der § 2b UStG.
Die Übergangszeit soll als intensive Testphase genutzt werden. In einem Schreiben an die Kirchengemeinden wurden diese hierüber bereits informiert.
Infomaterial
Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten der EKD
Die Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Diözesen Deutschlands eine ausführliche Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten kirchlicher Körperschaften veröffentlicht.
Kurzhandreichung der EKvW
Das Umsatzsteuerteam der Evangelische Kirche von Westfalen hat zum Thema Umsatzsteuer in Kirchengengemeinden eine Kurzhandreichung veröffentlicht.
Projektbeauftragte

Jan Michael Stefener
Haushaltsberatung Kirchengemeinden;
Projektstelle Umsatzsteuer
Weidenauer Straße 118
57076 Siegen
Tel.:
0271 5004-224

Marius Nies
Haushaltsberatung Kirchenkreis und Kirchengemeinden; Projektstelle Umsatzsteuer
Weidenauer Straße 118
57076 Siegen
Tel.:
0271 5004-209
E-Mail: marius.nies@kirchenkreis-siwi.de