Zusammenarbeit
Sie interessieren sich dafür, mit uns zusammenzuarbeiten?
Wie schön!
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie dies gelingen kann.
Bildungsarbeit gemeinsam zu entwickeln ist eine gute Sache. Deshalb bieten wir viele unserer Veranstaltungen in Kooperation an. Zum Beispiel mit einer unserer Kirchengemeinden, einschließlich der Ev. Studierendengemeinde Siegen, mit der Diakonie, der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Siegerland e.V. oder mit anderen regionale und überregionale Institutionen.
Die Vorteile der Zusammenarbeit liegen auf der Hand:
- Gemeinsam erreichen wir mehr mögliche Interessent*innen.
- Wir geben einander Anteil an unserem fachlichen Wissen und an unseren jeweiligen Netzwerken.
- Als Erwachsenenbildung bringen wir Handwerkszeug ein, das Planung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen deutlich erleichtert.
- Die finanziellen Fördermittel helfen dabei, Veranstaltungsideen umzusetzen, denn...
- ... als Regionalstelle des Ev. Erwachsenen- und Familienbildungswerks Westfalen-Lippe e.V. wird unsere Arbeit gefördert durch Weiterbildungsmittel des Landes NRW (gemäß dem Weiterbildungsgesetz NRW, kurz WbG).Durch diesen gesetzlichen Rahmen ergeben sich verschiedene Erfordernisse für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen.
Bildungsveranstaltungen gemäß dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW müssen folgenden Kritierien entsprechen:
- Sie richten sich an Erwachsene (Teilnehmende sind mindestens 16 Jahre alt).
- Sie fördern die Entfaltung der Persönlichkeit, stärken die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens oder helfen die Anforderungen im Arbeitsleben zu bewältigen. Reine freizeitorientierte Angebote werden nicht gefördert.
- Es handelt sich um geplante, veröffentlichte und allgemein zugängliche Veranstaltungen. Veranstaltungen, die sich ausschließlich auf einen geschlossenen Teilnehmerkreis beschränken (z.B. Klausurtagung eines Presbyteriums) können nicht gefördert werden. Wichtig ist auch eine frühzeitige Planung. Regular müssen Veranstaltungen für das 1. Halbjahr bis spätenstens zum 15. November des Vorjahres angemeldet sein, für das 2. Halbjahr gilt der 15. Mai als Stichtag. Kurzfristigere Planungen ("Nachplanungen") sind möglich, sollten aber die Ausnahme bleiben.
- Die Veranstaltung muss nach pädagogischen Gesichtspunkten durchgeführt werden (es muss ein Lernziel erkennbar sein). Ein Ausflung, der im wesentlichen der Geselligkeit dient, gilt beispielsweise als nicht förderfähig.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir beraten Sie gern!